Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge jeder Art, soweit nicht etwas anderes Besonderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

§2 Auftragsdurchführung: LOGccess hat die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft durchzuführen und dabei die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Sie ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrags Mitarbeiter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Aufträge werden innerhalb üblicher Fristen unter Berücksichtigung etwaiger außergewöhnlicher Umstände durchgeführt.

§3 Unterlagen und Aufklärungspflicht des Auftraggebers: Der Auftraggeber ist verpflichtet, LOGccess alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie LOGccess von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Dies gilt für jedes Stadium der Auftragsdurchführung. Der Auftraggeber trägt in allen Fällen die Verantwortung für den Inhalt und die Vollständigkeit der Unterlagen.

§4 Beanstandungen: Beanstandungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich nach Ausführung des Auftrages schriftlich geltend gemacht werden. Es besteht nur Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel innerhalb üblicher Frist. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.

§5 Haftung: LOGccess haftet für sich und ihre Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) für Schäden durch Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Falle auf den Umfang des jeweiligen Auftrags beschränkt und erstreckt sich nicht auf eventuell bei der Durchführung des Auftrags auftauchende Vermutungen oder feststellbare Tatsachen, die außerhalb des Auftragumfanges liegen. Die Haftung ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von EURO 6.000 für den einzelnen Schadensfall und EURO 12.000 im Jahr. Sie erlischt 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der Durchführung des einzelnen Auftrags, sofern nicht kürzere gesetzliche Fristen gelten. Unter „einzelnem Schadensfall“ sind zu verstehen die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligter, die sich aus ein und demselben Verstoß ergeben oder die Schadensersatzansprüche, die von dem selben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Verstößen geltend gemacht werden, sofern ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Für die Haftung gelten weiter folgende Bestimmungen: Auskünfte, Gutachten und Ratschläge begründen keine Haftung, wenn sie die Lösung von Streitfragen zum Gegenstand haben, die weder aus dem Gesetz noch aus dem Schrifttum noch aus der Rechtsprechung eindeutig lösbar sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn zur Durchführung des Auftrages unrichtige, unwahre oder unvollständige Unterlagen ausgehändigt oder unrichtige Auskünfte und Erklärungen gegeben worden sind. Die Herausgabe von durch LOGccess angefertigten Schriftstücke jeder Art an dritte Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch LOGccess. Kommen derartige Schriftstücke ohne ihr Wissen und ihren Willen in den Besitz dritter Personen oder inhaltlich zu deren Kenntnis, so entfällt für LOGccess jede Haftung auch gegenüber den dritten Personen.

§6 Urheberrecht: Urheberrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags gelieferten schriftlichen Äußerungen von LOGccess nur für eigene Zwecke zu verwenden.

§7 Schweigepflicht: LOGccess ist verpflichtet über alle geschäftlichen Vorgänge, die ihr bei der Durchführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung des Vertrags-verhältnisses. Die Schweigepflicht besteht nicht, wenn der Auftraggeber LOGccess hiervon schriftlich entbindet, zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder die Schweigepflicht LOGccess bei der ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages behindert.

§8 Kündigung: Falls besondere Vereinbarungen oder zwingende gesetzliche Vorschriften nicht bestehen, gilt für die Kündigung: ein Einzelauftrag kann nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Kündigung von Dauer- oder Pauschalaufträgen ist zu jedem Jahresende unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief möglich. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfristen, so hat LOGccess Anspruch auf die für den gesamten Auftrag vereinbarte Vergütung. Sie braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterläßt. Kündigt der Auftraggeber fristlos infolge vertragswidrigen Verhaltens der LOGccess, so besteht nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Kündigt LOGccess fristlos ohne wichtigen Grund, so hat sie nur Ersatzanspruch auf einen ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.

§9 Verjährungsfrist: Sämtliche gegenseitigen Ansprüche verjähren in 2 Jahren, sofern das Gesetz nicht kürzere Verjährungsfristen vorsieht.

§10 Honorarvereinbarungen: Die Honorare für die Leistung der LOGccess sind fällig, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind. Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

§11 Schlußbestimmungen: Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was den gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn und dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt.

§12 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht am Firmensitz der LOGccess vereinbart.



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