Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge jeder Art, soweit nicht etwas anderes Besonderes vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§2 Auftragsdurchführung: LOGccess hat die ihr übertragenen
Aufgaben gewissenhaft durchzuführen und dabei die Interessen des Auftraggebers
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Sie ist berechtigt,
sich bei der Durchführung des Auftrags Mitarbeiter oder sonstiger
Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Aufträge werden innerhalb üblicher Fristen
unter Berücksichtigung etwaiger außergewöhnlicher Umstände durchgeführt.
§3 Unterlagen und Aufklärungspflicht des Auftraggebers: Der
Auftraggeber ist verpflichtet, LOGccess alle für die Durchführung des Auftrags
erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen sowie
LOGccess von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die
Durchführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten. Dies gilt für jedes
Stadium der Auftragsdurchführung. Der Auftraggeber trägt in allen Fällen die
Verantwortung für den Inhalt und die Vollständigkeit der Unterlagen.
§4 Beanstandungen: Beanstandungen müssen vom Auftraggeber
unverzüglich nach Ausführung des Auftrages schriftlich geltend gemacht werden.
Es besteht nur Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel innerhalb üblicher
Frist. Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind ausgeschlossen.
§5 Haftung: LOGccess haftet für sich und ihre Mitarbeiter
(Erfüllungsgehilfen) für Schäden durch Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die Haftung
ist in jedem Falle auf den Umfang des jeweiligen Auftrags beschränkt und
erstreckt sich nicht auf eventuell bei der Durchführung des Auftrags
auftauchende Vermutungen oder feststellbare Tatsachen, die außerhalb des
Auftragumfanges liegen. Die Haftung ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von
EURO 6.000 für den einzelnen Schadensfall und EURO 12.000 im Jahr. Sie erlischt
1 Jahr nach dem Zeitpunkt der Durchführung des einzelnen Auftrags, sofern nicht
kürzere gesetzliche Fristen gelten. Unter „einzelnem Schadensfall“ sind zu
verstehen die Summe der Schadensersatzansprüche aller Beteiligter, die sich aus
ein und demselben Verstoß ergeben oder die Schadensersatzansprüche, die von dem
selben Anspruchsberechtigten aus verschiedenen Verstößen geltend gemacht werden,
sofern ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Für die
Haftung gelten weiter folgende Bestimmungen: Auskünfte, Gutachten und Ratschläge
begründen keine Haftung, wenn sie die Lösung von Streitfragen zum Gegenstand
haben, die weder aus dem Gesetz noch aus dem Schrifttum noch aus der
Rechtsprechung eindeutig lösbar sind. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn zur
Durchführung des Auftrages unrichtige, unwahre oder unvollständige Unterlagen
ausgehändigt oder unrichtige Auskünfte und Erklärungen gegeben worden sind. Die
Herausgabe von durch LOGccess angefertigten Schriftstücke jeder Art an dritte
Personen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch LOGccess. Kommen derartige
Schriftstücke ohne ihr Wissen und ihren Willen in den Besitz dritter Personen
oder inhaltlich zu deren Kenntnis, so entfällt für LOGccess jede Haftung auch
gegenüber den dritten Personen.
§6 Urheberrecht: Urheberrechte werden nicht übertragen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags gelieferten
schriftlichen Äußerungen von LOGccess nur für eigene Zwecke zu verwenden.
§7 Schweigepflicht: LOGccess ist verpflichtet über alle
geschäftlichen Vorgänge, die ihr bei der Durchführung des Auftrags zur Kenntnis
gelangen, Stillschweigen zu bewahren, auch nach Beendigung des
Vertrags-verhältnisses. Die Schweigepflicht besteht nicht, wenn der Auftraggeber
LOGccess hiervon schriftlich entbindet, zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen oder die Schweigepflicht LOGccess bei der ordnungsgemäßen
Erledigung des Auftrages behindert.
§8 Kündigung: Falls besondere Vereinbarungen oder zwingende
gesetzliche Vorschriften nicht bestehen, gilt für die Kündigung: ein
Einzelauftrag kann nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Die Kündigung von
Dauer- oder Pauschalaufträgen ist zu jedem Jahresende unter Einhaltung einer
6-monatigen Kündigungsfrist durch eingeschriebenen Brief möglich. Kündigt der
Auftraggeber ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfristen, so
hat LOGccess Anspruch auf die für den gesamten Auftrag vereinbarte Vergütung.
Sie braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige
Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterläßt. Kündigt der
Auftraggeber fristlos infolge vertragswidrigen Verhaltens der LOGccess, so
besteht nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Kündigt
LOGccess fristlos ohne wichtigen Grund, so hat sie nur Ersatzanspruch auf einen
ihren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
§9 Verjährungsfrist: Sämtliche gegenseitigen Ansprüche
verjähren in 2 Jahren, sofern das Gesetz nicht kürzere Verjährungsfristen
vorsieht.
§10 Honorarvereinbarungen: Die Honorare für die Leistung der
LOGccess sind fällig, wenn die Leistungen vertragsgemäß erbracht sind. Eine
Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
§11 Schlußbestimmungen: Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen. Falls einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll
gelten, was den gewollten Zweck in gesetzlich erlaubtem Sinn und dem
wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommt.
§12 Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten wird als
Gerichtsstand ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht am
Firmensitz der LOGccess
vereinbart. |